Kleinregion südöstliches Mittelgebirge, Entwicklungsprogramm, Änderung
LGBL_TI_19970722_62Kleinregion südöstliches Mittelgebirge, Entwicklungsprogramm, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
22.07.1997
Fundstelle
LGBl. Nr. 62/1997 Stück 22
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 8. Juli 1997, mit der das Entwicklungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion südöstliches Mittelgebirge geändert wird
Auf Grund der §§ 7 Abs. 1 lit. a, 11 und 12 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 106 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 1997, LGBl. Nr. 10, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 28/1997 wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Entwicklungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion südöstliches Mittelgebirge erlassen wird, LGBl. Nr. 41/1994, wird wie folgt geändert:
Die Anlage zu § 1 Abs. 2 wird in der Weise geändert, daß die in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellten Teile der Grundstücke Nr. 161/1, 162, 164/1 und 167/1 KG Sistrans von der Festlegung als überörtliche Grünzone ausgenommen werden.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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