Verordnung, mit der das Entwicklungsprogramm für die Kleinregion Wipptal geändert wird
LGBL_TI_19960620_38Verordnung, mit der das Entwicklungsprogramm für die Kleinregion Wipptal geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
20.06.1996
Fundstelle
LGBl. Nr. 38/1996 Stück 9
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 7. Mai 1996, mit der das Entwicklungsprogramm für die Kleinregion Wipptal geändert wird
Auf Grund der §§ 7 Abs. 1 lit. a, 11 und 12 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 106 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 1994, LGBl. Nr. 81/1993, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Entwicklungsprogramm für die Kleinregion Wipptal erlassen wird, LGBl. Nr. 23/1988, wird wie folgt geändert:
Die Anlage zu § 1 Abs. 2 wird in der Weise geändert, daß die in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellten Teile der Grundstücke Nr. 2273/2 und 2274/2 KG Trins von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorrangfläche ausgenommen werden.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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