Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Pians und der Gemeinde Tobadill
LGBL_TI_19951228_113Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Pians und der Gemeinde TobadillGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
28.12.1995
Fundstelle
LGBl. Nr. 113/1995 Stück 32
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Kundmachung der Landesregierung vom 19. Dezember 1995 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Pians und der Gemeinde Tobadill
§ 1
Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 2 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 1966, LGBl. Nr. 4, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 98/1991, die übereinstimmenden Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Pians vom 7. Dezember 1995 und der Gemeinde Tobadill vom 16. November 1995, mit denen folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Pians und der Gemeinde Tobadill vereinbart wurde:
Der neue Grenzverlauf in einem Teilabschnitt der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Pians und Tobadill wird durch die geradlinige Verbindung der Grenzpunkte 108, 109, 126, 112, 111, 125, 124, 123, 122, 128 und 127 entsprechend der Vermessungsurkunde des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen DI Pfeifer Peter, Zams, vom 22. Dezember 1993, GZ 1302/93, gebildet.
§ 2
Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den Gemeinden Pians und Tobadill aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.
§ 3
Die Kosten der Durchführung der Grenzänderung werden von der Gemeinde Tobadill getragen.
§ 4
Die Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 1996 in Wirksamkeit.
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