Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Vomp und der Gemeinde Stans
LGBL_TI_19951221_107Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Vomp und der Gemeinde StansGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
21.12.1995
Fundstelle
LGBl. Nr. 107/1995 Stück 31
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Kundmachung der Landesregierung vom 28. November 1995 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Vomp und der Gemeinde Stans
§ 1
Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 2 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 1966, LGBl. Nr. 4, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 98/1991, die übereinstimmenden Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Vomp vom 12. Oktober 1995 und des Gemeinderates der Gemeinde Stans vom 25. September 1995, mit denen nachstehende Änderung der Gemeindegrenze vereinbart wurde:
§ 2
Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Stans und der Gemeinde Vomp aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.
§ 3
Die Kosten der Durchführung der vereinbarten Grenzänderung werden jeweils zur Hälfte von der Gemeinde Vomp und der Gemeinde Stans getragen.
§ 4
Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 1996 in Wirksamkeit.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.