Verordnung, mit der die Verordnung über die Festlegung der Erschließungskostenfaktoren geändert wird
LGBL_TI_19951010_84Verordnung, mit der die Verordnung über die Festlegung der Erschließungskostenfaktoren geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
10.10.1995
Fundstelle
LGBl. Nr. 84/1995 Stück 26
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 19. September 1995, mit der die Verordnung über die Festlegung der Erschließungskostenfaktoren geändert wird
Auf Grund des § 19 Abs. 6 der Tiroler Bauordnung, LGBl.Nr. 33/1989, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 10/1995, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Festlegung der Erschließungskostenfaktoren, LGBl. Nr. 67/1995, wird wie folgt geändert:
Im § 1 wird der Erschließungskostenfaktor für Innsbruck mit "1.590" festgelegt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 26. Juli 1995 in Kraft.
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