Verordnung, mit der das Entwicklungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen f. die Kleinregion Hall u.U. geändert wird
LGBL_TI_19950613_52Verordnung, mit der das Entwicklungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen f. die Kleinregion Hall u.U. geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
13.06.1995
Fundstelle
LGBl. Nr. 52/1995 Stück 14
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 2. Mai 1995, mit der das Entwicklungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Hall und Umgebung geändert wird
Auf Grund der §§ 7 Abs. 1 lit. a, 11 und 12 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 106 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 1994, LGBl. Nr. 81/1993, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Entwicklungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Hall und Umgebung erlassen wird, LGBl. Nr. 64/1993, wird wie folgt geändert:
"Für den in der Anlage dargestellten Teil des Grundstückes Nr. 779/1 KG Hall i. T. wird die Festlegung als überörtliche Grünzone aufgehoben."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Anlage
Katasterplan
Anlage nicht darstellbar.
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