Aufhebung der Verordnung, mit der eine Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Hall i.T. teilweise aufgehoben wurde
LGBL_TI_19950529_44Aufhebung der Verordnung, mit der eine Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Hall i.T. teilweise aufgehoben wurdeGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
LGBl. Nr. 44/1995 Stück 11
Tirol
Aufhebung der Verordnung, mit der eine Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Hall i.T. teilweise aufgehoben wurde
Kundmachung der Landesregierung vom 16. Mai 1995 über die Aufhebung der Verordnung der Landesregierung, mit der eine Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Hall i. T. teilweise aufgehoben wurde, durch den Verfassungsgerichtshof
Gemäß Art. 139 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 und § 2 Abs. 1 lit. j des Landes-Verlautbarungsgesetzes, LGBl. Nr. 8/1982, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 53/1989 wird kundgemacht:
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.