Verordnung, mit der die Verordnung über die Beschränkungen der Schiffahrt auf öffentlichen fließenden Gewässern geändert wird
LGBL_TI_19950428_28Verordnung, mit der die Verordnung über die Beschränkungen der Schiffahrt auf öffentlichen fließenden Gewässern geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
28.04.1995
Fundstelle
LGBl. Nr. 28/1995 Stück 8
Bundesland
Tirol
Kurztitel
Text
Verordnung des Landeshauptmannes vom 26. April 1995, mit der die Verordnung über die Beschränkungen der Schiffahrt auf öffentlichen fließenden Gewässern geändert wird
Auf Grund des § 16 Abs. 2 des Schiffahrtsgesetzes 1990, BGBl. Nr. 87/1989, in der Fassung des Gesetzes BGBl. Nr. 452/1992 wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Beschränkungen der Schiffahrt auf öffentlichen fließenden Gewässern, LGBl. Nr. 35/1993, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 45/1994 wird wie folgt geändert:
Die lit. a des § 2 hat zu lauten:
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.