Änderung der Steiermärkischen Ortsklassen- und Tourismusverbandsverordnung 2024
LGBLA_ST_20260310_22Änderung der Steiermärkischen Ortsklassen- und Tourismusverbandsverordnung 2024Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 3 Abs. 5 in Verbindung mit § 4 Abs. 3 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55/1992, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 68/2025, wird verordnet:
Die Steiermärkische Ortsklassen- und Tourismusverbandsverordnung 2024, LGBl. Nr. 113/2023, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 147/2024, wird wie folgt geändert:
Die in der Tabelle des § 1 angeführte Gemeinde „Stattegg“ wird in die „Ortsklasse C“ eingestuft und in alphabetischer Reihenfolge dem Tourismusverband „Region Graz“ zugeordnet.
Die in der Tabelle des § 1 angeführte Gemeinde „Großwilfersdorf“ wird in die „Ortsklasse C“ eingestuft und in alphabetischer Reihenfolge dem Tourismusverband „Thermen- Vulkanland“ zugeordnet.
In § 2 Abs. 2 wird „Trofaiach“ durch „Leoben“ ersetzt.
Dem § 4 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 22/2026 treten in Kraft:
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