Auflösung des Gemeindeverbandes „ISGS Sagenhaftes Zirbenland“
LGBLA_ST_20260119_4Auflösung des Gemeindeverbandes „ISGS Sagenhaftes Zirbenland“Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 6 Abs. 2 Steiermärkisches Gemeindeverbandsorganisationsgesetz (GVOG 1997), LGBl. Nr. 66/1997, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 68/2025, wird verordnet:
Die durch die Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes „ISGS Sagenhaftes Zirbenland“ beschlossene Auflösung des Gemeindeverbandes wird genehmigt.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 20. Jänner 2026, in Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Vereinbarung der (ehemaligen) Marktgemeinde Obdach, der Gemeinde Amering, der Gemeinde Eppenstein, der Gemeinde Maria Buch-Feistritz, der Gemeinde Reisstraße, der Gemeinde St. Anna am Lavantegg, der Gemeinde St. Wolfgang-Kienberg und der Marktgemeinde Weißkirchen in Steiermark zur Bildung des Gemeindeverbandes „ISGS Sagenhaftes Zirbenland“ vom 22. März 1999, kundgemacht in der Grazer Zeitung am 2. April 1999 im Stück 13, außer Kraft.
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