Änderung des Steiermärkischen Wohnunterstützungsgesetzes
LGBLA_ST_20251222_116Änderung des Steiermärkischen WohnunterstützungsgesetzesGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Steiermärkische Wohnunterstützungsgesetz, LGBl. Nr. 106/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 68/2025, wird wie folgt geändert:
In § 4 Abs. 10 Z 2 entfällt die Wendung „die Höchstbeträge der Förderung (Abs. 6) und“.
Dem § 10 werden folgende Abs. 11 und 12 angefügt:
„(11) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 68/2025 ist § 8c mit 1. September 2025 in Kraft getreten.
(12) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 116/2025 tritt § 4 Abs. 10 Z 2 mit 1. Jänner 2026 in Kraft.“
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