Auflösung des Gemeindeverbandes Kleinregion „Wohlfühlregion“ bestehend aus den Marktgemeinden Burgau und Neudau sowie der Gemeinde Rohr bei Hartberg
LGBLA_ST_20251027_84Auflösung des Gemeindeverbandes Kleinregion „Wohlfühlregion“ bestehend aus den Marktgemeinden Burgau und Neudau sowie der Gemeinde Rohr bei HartbergGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 6 Abs. 2 Steiermärkisches Gemeindeverbandsorganisationsgesetz (GVOG 1997), LGBl. Nr. 66/1997, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 68/2025, wird verordnet:
Die durch die Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Kleinregion „Wohlfühlregion“ beschlossene Auflösung des Gemeindeverbandes wird genehmigt.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 28. Oktober 2025, in Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Vereinbarung der (ehemaligen) Marktgemeinde Burgau, der Marktgemeinde Neudau, der Gemeinde Wörth an der Lafnitz und der Gemeinde Limbach bei Neudau zur Bildung des Gemeindeverbandes Kleinregion „Wohlfühlregion“ vom 7. Dezember 2009, kundgemacht in der Grazer Zeitung am 18. Dezember 2009 im Stück 51, außer Kraft.
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