Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Fürstenfeld (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)
LGBLA_ST_20250917_75Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Fürstenfeld (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 122/2024, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gelegenen Stadtgemeinde Fürstenfeld wird mit Wirkung vom 01. Oktober 2025 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im gespaltenen Schild vorn in Grün steigend ein silberner, feuerspeiender, schwarz bewehrter und gehörnter Panther, hinten in Rot eine silberne Binde.“
Die der Stadtgemeinde Fürstenfeld ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
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