Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ranten (politischer Bezirk Murau)
LGBLA_ST_20250820_61Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ranten (politischer Bezirk Murau)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 122/2024, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Murau gelegenen Gemeinde Ranten wird mit Wirkung vom 01. September 2025 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Blau zu Silber gespaltenem Schild ein gestürzter Sparren von Silber und Rot, der vorne mit drei blauen Lilien, hinten mit drei silbernen Rosen belegt ist.“
Die der Gemeinde Ranten ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
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