Ladenöffnungszeiten anlässlich des Gelegenheitsmarktes „Sommernachtsmarkt“ am 14. August 2025 in Voitsberg
LGBLA_ST_20250616_36Ladenöffnungszeiten anlässlich des Gelegenheitsmarktes „Sommernachtsmarkt“ am 14. August 2025 in VoitsbergGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z 4 Öffnungszeitengesetz 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
Verkaufsstellen innerhalb des Hauptplatzes und dessen Nebenfahrbahnen sowie des Michaeliplatzes der Stadtgemeinde Voitsberg dürfen am 14. August 2025 bis 22.00 Uhr offengehalten werden.
Folgende Warengruppen sind insbesondere Hauptgegenstand des Marktverkehrs und dürfen während der verlängerten Öffnungszeiten verkauft werden: Textilien, Lederwaren, Schreibwaren, Musikartikel, Spielartikel, Schmuck, Lebensmittel, Haushaltswaren, Kosmetik, Geschenkartikel, Tourismusartikel, Elektrowaren und Sehbehelfe sowie Glaskunst und andere mit dem Motto des Marktes in Einklang stehende Waren.
Diese Verordnung tritt mit 14. August 2025 in Kraft und tritt mit 15. August 2025 außer Kraft.
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