Ladenöffnungszeiten anlässlich der „Langen Nacht“ am 10. Juli 2025 in Schladming
LGBLA_ST_20250616_35Ladenöffnungszeiten anlässlich der „Langen Nacht“ am 10. Juli 2025 in SchladmingGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z 4 Öffnungszeitengesetz 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
Verkaufsstellen innerhalb des Gemeindegebietes der Stadtgemeinde Schladming dürfen am 10. Juli 2025 bis 22.00 Uhr offengehalten werden.
Diese Verordnung tritt mit 10. Juli 2025 in Kraft und tritt mit 11. Juli 2025 außer Kraft.
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