Stmk. Wildbach- und Lawineneinzugsgebiete-Verordnung 2025
LGBLA_ST_20250428_27Stmk. Wildbach- und Lawineneinzugsgebiete-Verordnung 2025Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 99 Abs. 5 Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975, zuletzt in der Fassung BGBl. I. Nr. 144/2023, wird verordnet:
(1) Für Wildbäche (Anlage 1) und Lawinen (Anlage 2) werden Einzugsgebiete festgelegt.
(2) Die Abgrenzung der Einzugsgebiete erfolgt durch planliche Darstellung in Form von Übersichtsplänen im Maßstab 1 : 600 000 (Anlagen 3 und 4) und von Detailplänen im Maßstab 1 : 10 000 (Anlagen 3.1 und 4.1).
(1) Die Anlagen 1, 2, 3, 3.1, 4 und 4.1 werden durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Einsicht kann während der Amtsstunden genommen werden:
(2) Zusätzlich ist die planliche Darstellung der Wildbach- und Lawineneinzugsgebiete im Internet auf der Website www.waldatlas.steiermark.at abrufbar.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 29. April 2025, in Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung, mit der die Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen in der Steiermark festgelegt werden, LGBl. Nr. 51/2017, außer Kraft.
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