Änderung der Verordnung über die Durchführung der Prüfungen für den Jagdschutzdienst
LGBLA_ST_20250220_16Änderung der Verordnung über die Durchführung der Prüfungen für den JagdschutzdienstGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 34 Abs. 8 Steiermärkisches Jagdgesetz 1986, LGBl. Nr. 23/1986, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 133/2024, wird verordnet:
Die Verordnung über die Durchführung der Prüfungen für den Jagdschutzdienst, LGBl. Nr. 10/1951, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 47/2001, wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 2 lit. c lautet:
In § 5 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
„Die Prüfung wird vor den einzelnen Kommissionsmitgliedern abgelegt.“
In § 7 Abs. 2 entfällt die Wortfolge „nach dem Muster Anhang A“.
In § 7 Abs. 4 entfällt die Wortfolge „nach dem Muster Anhang B“.
Dem § 13 wird folgender Abs. 7 angefügt:
„(7) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 16/2025 treten § 1 Abs. 2 lit. c, § 5 Abs. 1 und § 7 Abs. 2 und 4 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 21. Februar 2025, in Kraft; gleichzeitig treten Anhang A und B außer Kraft.“
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