Änderung der Steiermärkischen Kehrtarifverordnung 2018
LGBLA_ST_20241216_142Änderung der Steiermärkischen Kehrtarifverordnung 2018Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 125 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 130/2024, wird verordnet:
Die Steiermärkische Kehrtarifverordnung 2018, LGBl. Nr. 66/2018, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 112/2023, wird wie folgt geändert:
„(6) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 142/2024 tritt die Anlage 1 mit 1. Jänner 2025 in Kraft.“
a)
Für die ersten zwei Abgasanlagen je Objekt mit eigener Hausnummer:
Grundgeschoß einschließlich zwei weiterer Geschoße je Abgasanlage
€ 16,63
für jedes weitere Geschoß je Abgasanlage
€ 2,48
b)
Für alle weiteren Abgasanlagen sowie Abgasanlagen für Raumheizgeräte neben Abgasanlagen für Feuerungsanlagen laut Z 2 und 3 die im Objekt mit der gleichen Hausnummer zur gleichen Zeit zu kehren und/oder zu überprüfen sind:
Grundgeschoß einschließlich zwei weiterer Geschoße je Abgasanlage
€ 4,71
für jedes weitere Geschoß je Abgasanlage
€ 2,48
c)
Abgasanlagen, die bestiegen und beschloffen wurden:
Grundgeschoß
€ 28,27
Rest nach Zeitaufwand
d)
Überprüfen von Raumheizgeräten
€ 7,69
Maximale Nennheizleistung
Feste Brennstoffe
Flüssige Brennstoffe
Pellets, Hackschnitzel und Holzvergaser
Gasförmige Brennstoffe
a)
für die ersten 30 kW
€ 42,29
€ 42,66
€ 51,70
€ 58,10
b)
von 31 bis 40 kW
€ 46,14
€ 46,63
€ 56,55
€ 61,52
c)
von 41 bis 50 kW
€ 50,10
€ 50,47
€ 61,27
€ 65,49
d)
von 51 bis 60 kW
€ 53,82
€ 54,19
€ 65,85
€ 69,34
e)
von 61 bis 70 kW
€ 57,80
€ 58,16
€ 70,70
€ 73,04
f)
von 71 bis 80 kW
€ 61,52
€ 61,88
€ 75,26
€ 77,03
g)
von 81 bis 90 kW
€ 65,49
€ 65,85
€ 79,84
€ 80,87
h)
von 91 bis 100 kW
€ 69,34
€ 69,83
€ 84,66
€ 84,72
i)
von 101 bis 110 kW
€ 70,69
€ 71,06
€ 86,31
€ 85,95
j)
von 111 bis 120 kW
€ 71,81
€ 72,19
€ 87,79
€ 87,18
k)
je weitere 10 kW
€ 3,97
€ 3,97
€ 3,97
€ 3,97
Bei der Überprüfung und der Kehrung von Abgasanlagen und den dazugehörigen Verbindungsstücken gemäß § 7 Abs. 2 Z 2a und 2b StKO 2018 sind die jeweils anzuwendenden Tarife nach Punkt A 2 um 20 % zu verringern.
Optische Überprüfung gemäß § 7 StKO 2018
€ 17,99
je angefangene viertel Stunde und Arbeitskraft
Sonstige Arbeiten, die nicht in Anlage 1 aufgezählt sind, wie zum Beispiel Ausscheren (Abziehen) von Abgasanlagen, Einsatz von Inspektionskameras; Ausbrennen oder Rauchdichtprobe nach ÖNORM B 8201 „Rauch- und Abgasfänge – Prüfung auf freien Querschnitt und auf Betriebsdichtheit“ vom 1. Dezember 2000; Überprüfung der Anschlussstellen; dauerhafte topografische Bezeichnung je Abgasanlage sowie für alle anderen Rauchfangkehrerarbeiten und Tätigkeiten als Überwachungsstelle nach dem Steiermärkischen Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2021 und auf dessen Grundlage erlassenen Verordnungen
€ 17,99
je angefangene viertel Stunde und Arbeitskraft
Messtechnische Untersuchungen der Rauch- und Abgase von Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe nach ÖNORM H 7510-2, Überprüfung von Heizungsanlagen Teil 2: Einfache Überprüfung von Feuerungsanlagen und Verbrennungskraftmaschinen, Ausgabe 2021 07 15
€ 42,79
Messtechnische Untersuchungen der Rauch- und Abgase von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe nach ÖNORM H 7510-2, Überprüfung von Heizungsanlagen Teil 2: Einfache Überprüfung von Feuerungsanlagen und Verbrennungskraftmaschinen, Ausgabe 2021 07 15
€ 55,19
Erstellung des schriftlichen Berichts beim Rauchfangkehrerwechsel gemäß § 124 Gewerbeordnung 1994
€ 32,12
Stundensatz
€ 17,99
je angefangene viertel Stunde und Arbeitskraft
Mindesttarif
€ 37,44
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