Änderung der Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung
LGBLA_ST_20241202_135Änderung der Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-DurchführungsverordnungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 4 Abs. 10 des Steiermärkischen Wohnunterstützungsgesetzes, LGBl. Nr. 106/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 44/2024, wird verordnet:
Die Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung, LGBl. Nr. 108/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 48/2024, wird wie folgt geändert:
In § 4 Abs. 1 wird der Betrag „1.414,00 Euro“ durch den Betrag „1.587,99 Euro“ ersetzt.
In § 4 Abs. 2 wird der Betrag „1.217,96 Euro“ durch den Betrag „1.273,99 Euro“ ersetzt.
Nach § 4 wird folgender § 5 eingefügt:
Der Höchstbetrag der Förderung beträgt
Förderungsverfahren, die am 31. Dezember 2024 anhängig sind, sind nach den Bestimmungen der StWUG-DVO in der Fassung LGBl. Nr. 48/2024 zu Ende zu führen.“
„(12) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 135/2024 treten § 4, § 5 und § 6h mit 1. Jänner 2025 in Kraft.“
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