Änderung der Stmk. Sozialunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung
LGBLA_ST_20241202_134Änderung der Stmk. Sozialunterstützungsgesetz-DurchführungsverordnungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 5 Abs. 1, 2 und 3, des § 8 Abs. 2 und des § 13 Abs. 5 des Steiermärkischen Sozialunterstützungsgesetzes, LGBl. Nr. 51/2021, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 90/2024, wird verordnet:
Die Stmk. Sozialunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung, LGBl. Nr. 66/2021, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 116/2023, wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 1 Z 1 wird der Verweis „BGBl. I 98/2018“ durch den Verweis „BGBl. I 144/2024“ ersetzt.
§ 1 Abs. 3 Z 3 lautet:
In § 1 Abs. 3 Z 13 wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 14 angefügt:
In § 3 wird der Betrag „1.155,84 Euro“ durch den Betrag „1.209,01 Euro“ ersetzt.
Dem § 4a wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 134/2024 treten § 1 Abs. 1 Z 1, Abs. 3 Z 3 und Z 14 sowie § 3 mit 1. Jänner 2025 in Kraft.“
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