Änderung der Grenze zwischen der Gemeinde Sankt Martin im Sulmtal und der Gemeinde Sankt Peter im Sulmtal, beide politischer Bezirk Deutschlandsberg
LGBLA_ST_20241108_113Änderung der Grenze zwischen der Gemeinde Sankt Martin im Sulmtal und der Gemeinde Sankt Peter im Sulmtal, beide politischer Bezirk DeutschlandsbergGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 43/2024, wird kundgemacht:
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Gemeinde Sankt Martin im Sulmtal und der Gemeinde Sankt Peter im Sulmtal haben aufgrund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
Die Grundstücke Nr. 786, 787, 788 und 789 werden aus der KG Freidorf im Sulmtal, Gemeinde Sankt Peter im Sulmtal, ausgeschieden und in die KG Bergla, Gemeinde Sankt Martin im Sulmtal, eingegliedert.
Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im BEV-Vermessungsamt Leibnitz aufliegenden technischen Unterlagen, GFN 1455/2024/66, einzusehen.
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung aufgrund des § 7 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2025 die Genehmigung erteilt.
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