Änderung des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967
LGBLA_ST_20240708_77Änderung des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Statut der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 20/2024, wird wie folgt geändert:
Nach dem Eintrag „§ 111b Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 97/2019, Eröffnungsbilanz“ wird folgende Zeile eingefügt:
„(1) In den landesgesetzlich geregelten Angelegenheiten sind Berufungen gegen Bescheide eines Organs der Stadt Graz ausgeschlossen.“
Für die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes LGBl. Nr. 77/2024 bereits anhängigen Berufungsverfahren in Dienstrechtssachen gilt § 100 Abs. 1 in der Fassung LGBl. Nr. 20/2024.“
„(11) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 77/2024 treten das Inhaltsverzeichnis, § 100 Abs. 1 und § 111c mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 9. Juli 2024, in Kraft.“
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