Änderung der StBHG Leistungs- und Entgeltverordnung 2015 – LEVO-StBHG 2015
LGBLA_ST_20240417_40Änderung der StBHG Leistungs- und Entgeltverordnung 2015 – LEVO-StBHG 2015Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_ST_20240417_40/image001.jpg
Auf Grund des § 46 Steiermärkisches Behindertengesetz, LGBl. Nr. 26/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 1/2024, wird verordnet:
Die StBHG Leistungs- und Entgeltverordnung 2015 – LEVO-StBHG 2015, LGBl. Nr. 2/2015, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 123/2023, wird wie folgt geändert:
In § 4 Abs. 4 wird der Betrag „26 Euro“ durch den Betrag „28 Euro“ ersetzt.
In § 6 Abs. 1 wird der Betrag „2.800 Euro“ durch den Betrag „3.000 Euro“ ersetzt.
In § 8 Abs. 2 Z 1 wird der Betrag „32 Euro“ durch den Betrag „35 Euro“ ersetzt.
In § 8 Abs. 2 Z 2 wird der Betrag „28 Euro“ durch den Betrag „31 Euro“ ersetzt.
In § 8 Abs. 2a Z 1 wird der Betrag „28 Euro“ durch den Betrag „33 Euro“ ersetzt.
In § 8 Abs. 2a Z 2 wird der Betrag „28 Euro“ durch den Betrag „31 Euro“ ersetzt.
In § 9 Abs. 3 wird der Betrag „65 Euro“ durch den Betrag „71 Euro“ ersetzt.
Dem § 11a wird folgender Abs. 14 angefügt:
„(14) In der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 40/2024 treten § 4 Abs. 4, § 6 Abs. 1, § 8 Abs. 2 und 2a, § 9 Abs. 3 sowie die Anlagen 2 und 3 mit 1. Jänner 2024 in Kraft.“
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.