Änderung des Steiermärkischen Gemeindebediensteten-Ruhebezugsleistungsgesetz 1985
LGBLA_ST_20240205_19Änderung des Steiermärkischen Gemeindebediensteten-Ruhebezugsleistungsgesetz 1985Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Steiermärkische Gemeindebediensteten-Ruhebezugsleistungsgesetz 1985, LGBl. Nr. 65/1985, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 115/2020, wird wie folgt geändert:
„(3) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf die Zahlung von Ruhe- und Versorgungsgenüssen der Gemeinden im Zusammenhang mit öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, die nach Inkrafttreten der Novelle LGBl. Nr. 19/2024 begründet wurden.“
„(4) Die Änderung des § 1 Abs. 3 durch die Novelle 19/2024 tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.“
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