Auflösung des Gemeindeverbandes ISGS Markt Hartmannsdorf
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Auf Grund des § 6 Abs. 2 Steiermärkisches Gemeindeverbandsorganisationsgesetz, LGBl. Nr. 66/1997, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verordnet:
Die durch die Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes „ISGS Markt Hartmannsdorf“ beschlossene Auflösung des Gemeindeverbandes wird genehmigt.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 11. Jänner 2024, in Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Vereinbarung der Gemeinden Markt Hartmannsdorf, Sinabelkirchen und St. Margarethen an der Raab, zur Bildung des Gemeindeverbandes „ISGS Markt Hartmannsdorf“ vom 5. März 2001, kundgemacht in der Grazer Zeitung am 16. März 2001 im Stück 11, außer Kraft.
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