Änderung der Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung
LGBLA_ST_20231220_121Änderung der Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-DurchführungsverordnungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 4 Abs. 10 des Steiermärkischen Wohnunterstützungsgesetzes, LGBl. Nr. 106/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 12/2023, wird verordnet:
Die Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung, LGBl. Nr. 108/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 77/2023, wird wie folgt geändert:
In § 4 Abs. 2 wird der Betrag „1.110,26 Euro“ durch den Betrag „1.217,96 Euro“ ersetzt.
Nach § 6f wird folgender § 6g eingefügt:
Förderungsverfahren, die am 31. Dezember 2023 anhängig sind, sind nach den Bestimmungen der StWUG-DVO in der Fassung LGBl. Nr. 77/2023 zu Ende zu führen.“
„(10) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 121/2023 treten § 4 Abs. 2 und § 6g mit 1. Jänner 2024 in Kraft.“
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