Änderung des Steiermärkischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes 2019
LGBLA_ST_20231212_111Änderung des Steiermärkischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes 2019Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Steiermärkische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2019, LGBl. Nr. 95/2019, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 70/2023, wird wie folgt geändert:
„(3) § 16 Abs. 4 gilt auch für geeignete Aufsichtspersonen, wobei die Strafregisterbescheinigungen in diesem Fall ehestmöglich vorzulegen sind.“
„(5) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 111/2023 tritt § 24 Abs. 3 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 13. Dezember 2023, in Kraft.“
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