Änderung der Vermögensgebarung und Haushaltsführung der Tourismusverbände
LGBLA_ST_20231123_106Änderung der Vermögensgebarung und Haushaltsführung der TourismusverbändeGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_ST_20231123_106/image001.jpg
Auf Grund des § 22 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55/1992, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 46/2022, wird verordnet:
Die Verordnung über Vermögensgebarung und Haushaltsführung der Tourismusverbände, LGBl. Nr. 30/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 10/2021, wird wie folgt geändert:
(1) Tourismusverbänden ist es untersagt, Finanzmittel zu verwenden für
(2) Abs. 1 Z 2 und 3 gelten nicht für Infrastruktureinrichtungen, welche im Zusammenhang mit dem örtlichen, regionalen oder überregionalen Tourismus stehen und überwiegend touristisch genutzt werden. Solche Zuschüsse und Kostenübernahmen dürfen
„(5) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 106/2023 tritt § 11 mit 1. Jänner 2024 in Kraft.“
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.