Verordnung über den Abschluss des Zusammenlegungsverfahrens Schrötten – Krobathen und über die Auflösung der Zusammenlegungsgemeinschaft Schrötten – Krobathen
LGBLA_ST_20230712_72Verordnung über den Abschluss des Zusammenlegungsverfahrens Schrötten – Krobathen und über die Auflösung der Zusammenlegungsgemeinschaft Schrötten – KrobathenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_ST_20230712_72/image001.jpg
Gemäß § 50 Abs. 1 Steiermärkischen Zusammenlegungsgesetzes 1982 – StZLG 1982, LGBl. Nr. 82/1982, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 84/2022, wird verordnet:
Das mit Verordnung der Agrarbezirksbehörde für Steiermark vom 28.03.2011, GZ: 3 SCH 26/10-2011, eingeleitete Zusammenlegungsverfahren Schrötten – Krobathen wird abgeschlossen.
Die mit obiger Verordnung gegründete Zusammenlegungsgemeinschaft Schrötten – Krobathen wird aufgelöst.
Das Zusammenlegungsverfahren endet mit dem der Kundmachung folgenden Tag.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.