Änderung des Steiermärkischen Parkgebührengesetzes 2006
LGBLA_ST_20230706_66Änderung des Steiermärkischen Parkgebührengesetzes 2006Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Steiermärkische Parkgebührengesetz 2006, LGBl. Nr. 37/2006, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 80/2017, wird wie folgt geändert:
In § 3 Abs. 1 wird der Betrag „80 Cent“ durch den Betrag „1,60 Euro“ ersetzt.
§ 5 Abs. 5 Z 1 lautet:
§ 5 Abs. 5 Z 3 lautet:
Dem § 5 wird Abs. 6 angefügt:
„(6) Der Pauschalbetrag (Abs. 2 und 4) darf pro Monat die für 50 Stunden zu entrichtende Parkgebühr (§ 3 Abs. 1) nicht übersteigen.“
§ 6 Abs. 1 Z 5 lautet:
In § 12 Abs. 1 wird der Betrag „218 Euro“ durch den Betrag „365 Euro“ ersetzt.
In § 12 Abs. 2 wird der Betrag „73 Euro“ durch den Betrag „120 Euro“ ersetzt.
Nach § 12 Abs. 4 wird folgender Abs. 4a eingefügt:
„(4a) Bei den nach Abs. 1 und 2 mit Strafe bedrohten Verwaltungsübertretungen können, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass
„(5) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 66/2023 treten § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 5 Z 1 und 3 und Abs. 6, § 6 Abs. 1 Z 5 und § 12 Abs. 1, 2 und 4a, mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. August 2023, in Kraft.“
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