Verordnung über den Abschluss des Zusammenlegungsverfahrens Muttendorf und über die Auflösung der Zusammenlegungsgemeinschaft Muttendorf
LGBLA_ST_20230704_61Verordnung über den Abschluss des Zusammenlegungsverfahrens Muttendorf und über die Auflösung der Zusammenlegungsgemeinschaft MuttendorfGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Gemäß § 50 Abs. 1 Steiermärkischen Zusammenlegungsgesetzes 1982 – StZLG 1982, LGBl. Nr. 82/1982, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 84/2022, wird verordnet:
Das mit Verordnung der Agrarbezirksbehörde für Steiermark vom 7.3.2011, GZ: 3 M 231/12-2011, eingeleitete Zusammenlegungsverfahren Muttendorf wird abgeschlossen.
Die mit obiger Verordnung gegründete Zusammenlegungsgemeinschaft Muttendorf wird aufgelöst.
Das Zusammenlegungsverfahren endet mit dem der Kundmachung folgenden Tag.
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