Verordnung über den Abschluss des Zusammenlegungsverfahrens Entschendorf und über die Auflösung der Zusammenlegungsgemeinschaft Entschendorf
LGBLA_ST_20230703_60Verordnung über den Abschluss des Zusammenlegungsverfahrens Entschendorf und über die Auflösung der Zusammenlegungsgemeinschaft EntschendorfGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Gemäß § 50 Abs. 1 Steiermärkischen Zusammenlegungsgesetzes 1982 – StZLG 1982, LGBl. Nr. 82/1982, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 84/2022, wird verordnet:
Das mit Verordnung der Agrarbezirksbehörde für Steiermark vom 26.3.2007, GZ: 3E58/14-2007, eingeleitete Zusammenlegungsverfahren Entschendorf wird abgeschlossen.
Die mit obiger Verordnung gegründete Zusammenlegungsgemeinschaft Entschendorf wird aufgelöst.
Das Zusammenlegungsverfahren endet mit dem der Kundmachung folgenden Tag.
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