Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Gnas und der Marktgemeinde Straden, beide politischer Bezirk Südoststeiermark
LGBLA_ST_20230605_47Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Gnas und der Marktgemeinde Straden, beide politischer Bezirk SüdoststeiermarkGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 118/2021, wird kundgemacht:
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Marktgemeinde Gnas und der Marktgemeinde Straden haben aufgrund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
Die Grundstücke Nr. .76, 961/2, 962/1, 963, 964 und 1008/3 werden aus der KG Krusdorf, Marktgemeinde Straden, ausgeschieden und in die KG Grabersdorf, Marktgemeinde Gnas, eingegliedert.
Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im BEV-Vermessungsamt Feldbach aufliegenden technischen Unterlagen, GFN 104/2023/62, einzusehen.
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung aufgrund des § 7 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2024 die Genehmigung erteilt.
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