Änderung des Steiermärkischen Sozialbetreuungsberufegesetzes
LGBLA_ST_20221207_90Änderung des Steiermärkischen SozialbetreuungsberufegesetzesGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_ST_20221207_90/image001.jpg
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Steiermärkische Sozialbetreuungsberufegesetz, LGBl. Nr. 4/2008, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 58/2022, wird wie folgt geändert:
In § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 4, § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 7 und § 9 Abs. 3, wird der Begriff „Pflegehelfer/-in“ in der jeweils grammatikalisch richtigen Form durch den Begriff „Pflegeassistentin/Pflegeassistent“ ersetzt.
In wird § 6 Abs. 2, § 8 Abs. 1 und § 10 Abs. 2 erster Satz wird die Wort-und Zeichenfolge „zum/zur Pflegehelfer/-in“ durch Wort-und Zeichenfolge „zur Pflegeassistentin/zum Pflegeassistenten“ ersetzt.
In § 10 Abs. 4 wird der Begriff „Pflegehilfe-Ausbildung“ jeweils durch den Begriff „Pflegeassistenz-Ausbildung“ ersetzt.
Dem § 22a wird folgender Abs. 9 angefügt:
„(9) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 90/2022 treten § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 4, § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 2, § 7 Abs. 7, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 3 und § 10 Abs. 2 erster Satz und Abs. 4 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 8. Dezember 2022, in Kraft.“
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.