Änderung der Grenze zwischen der Gemeinde Sankt Martin im Sulmtal und der Marktgemeinde Pölfing-Brunn, beide politischer Bezirk Deutschlandsberg
LGBLA_ST_20220624_44Änderung der Grenze zwischen der Gemeinde Sankt Martin im Sulmtal und der Marktgemeinde Pölfing-Brunn, beide politischer Bezirk DeutschlandsbergGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 118/2021, wird kundgemacht:
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Gemeinde Sankt Martin im Sulmtal und der Marktgemeinde Pölfing-Brunn haben aufgrund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
Die Grundstücke Nr. 401/7 und 401/11 werden aus der KG Kopreinigg, Gemeinde Sankt Martin im Sulmtal, ausgeschieden und in die KG Pölfing, Marktgemeinde Pölfing-Brunn, eingegliedert und die Grundstücke Nr. 601/2 und 603/2 werden aus der KG Pölfing, Marktgemeinde Pölfing-Brunn, ausgeschieden und in die KG Kopreinigg, Gemeinde Sankt Martin im Sulmtal, eingegliedert. Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im BEV-Vermessungsamt Leibnitz aufliegenden technischen Unterlagen, GFN 878/2022/66 und 879/2022/66, einzusehen.
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung aufgrund des § 7 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2023 die Genehmigung erteilt.
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