Änderung der zusätzlichen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
LGBLA_ST_20220127_11Änderung der zusätzlichen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund der § 3 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 1 und 2 und § 7 Abs. 2 COVID-19-Maßnahmengesetz, BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 255/2021, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen getroffen werden, LGBl. Nr. 88/2021, in der Fassung LGBl. Nr. 90/2021, wird wie folgt geändert:
In § 1 entfällt die Wortfolge „von nicht betriebsangehörigen Personen“.
Der Text des § 1 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“. Dem Abs. 1 wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) Abs. 1 gilt nicht
„(2) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 11/2022 tritt § 1 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 28. Jänner 2022, in Kraft.“
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