Änderung des Steiermärkischen Rundfunkabgabegesetzes
LGBLA_ST_20220114_7Änderung des Steiermärkischen RundfunkabgabegesetzesGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_ST_20220114_7/image001.jpg
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Steiermärkische Rundfunkabgabegesetz, LGBl. Nr. 36/2000, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 38/2018, wird wie folgt geändert:
„(3) Der um die Einhebungsvergütung gemäß Abs. 2 verminderte Abgabenertrag ist für folgende Maßnahmen zweckgewidmet:
Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:
„(10) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 7/2022 treten § 5 Abs. 3 und § 6 mit 1. Jänner 2022 in Kraft.“
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.