Änderung der Stmk. Sozialunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung
LGBLA_ST_20211220_128Änderung der Stmk. Sozialunterstützungsgesetz-DurchführungsverordnungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_ST_20211220_128/image001.jpg
Auf Grund des § 5 Abs. 1, 2 und 3, des § 8 Abs. 2 und § 13 Abs. 5 des Steiermärkischen Sozialunterstützungsgesetzes, LGBl. Nr. 51/2021, wird verordnet:
Die Stmk. Sozialunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung, LGBl. Nr. 66/2021, wird wie folgt geändert:
In § 3 wird die Wortfolge „949,46 Euro“ durch die Wortfolge „977,94 Euro“ ersetzt.
Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt:
In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 128/2021 tritt § 3 mit 1. Jänner 2022 in Kraft.“
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.