Regelung des Ausmaßes der Neuauspflanzungen
LGBLA_ST_20211220_123Regelung des Ausmaßes der NeuauspflanzungenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_ST_20211220_123/image001.jpg
Auf Grund des § 6 Abs. 1 des Steiermärkischen Landesweinbaugesetzes 2020, LGBl. Nr. 91/2020, wird verordnet:
Die Höchstgrenze für die Genehmigung von Neuauspflanzungen beträgt 15 Hektar.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft und mit 31. Juli 2022 außer Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.