Änderung der Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO)
LGBLA_ST_20211214_114Änderung der Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Steiermärkischen Behindertengesetzes, LGBl. Nr. 26/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 51/2021, wird verordnet:
Die Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz, LGBl. Nr. 119/2012, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 94/2020, wird wie folgt geändert:
„(1) Die Richtsätze für den Lebensunterhalt betragen monatlich für:
681 Euro
510 Euro
622 Euro
451 Euro
415 Euro
294 Euro.“
In § 2 wird der Betrag „56 Euro“ durch den Betrag „57 Euro“ ersetzt.
In § 3 Abs. 1 wird der Betrag „299 Euro“ durch den Betrag „305 Euro“ ersetzt.
Dem § 4a wird folgender Abs. 9 angefügt:
„(9) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 114/2021 treten § 1 Abs. 1, § 2 und § 3 Abs. 1 mit 31. Dezember 2021 in Kraft.“
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