Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Gnas und der Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental, beide politischer Bezirk Südoststeiermark
LGBLA_ST_20211122_106Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Gnas und der Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental, beide politischer Bezirk SüdoststeiermarkGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 114/2020, wird kundgemacht:
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Marktgemeinde Gnas und der Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental haben aufgrund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
Die Grundstücke Nr. 791, 793, 794, 795, 796, 23/3 und 23/12 werden aus der KG Aschau, Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental, ausgeschieden und in die KG Baumgarten, Marktgemeinde Gnas, eingegliedert und das Grundstück Nr. 1297 wird aus der KG Baumgarten, Marktgemeinde Gnas, ausgeschieden und in die KG Aschau, Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental, eingegliedert.
Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im Vermessungsamt Feldbach aufliegenden technischen Unterlagen, GFN: 2021 und 2022/2020/62, einzusehen.
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung aufgrund des § 7 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2022 die Genehmigung erteilt.
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