Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Wettmannstätten und der Marktgemeinde Preding, beide politischer Bezirk Deutschlandsberg
LGBLA_ST_20211015_94Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Wettmannstätten und der Marktgemeinde Preding, beide politischer Bezirk DeutschlandsbergGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 114/2020, wird kundgemacht:
Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Marktgemeinde Wettmannstätten und der Marktgemeinde Preding haben aufgrund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:
Die Grundstücke Nr. 234/4, 234/5, 235/2 und 242 werden aus der KG Wohlsdorf, Marktgemeinde Wettmannstätten, ausgeschieden und in die KG Preding, Marktgemeinde Preding, eingegliedert.
Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im Vermessungsamt Leibnitz aufliegenden technischen Unterlagen, GFN 2883/2021/66, einzusehen.
Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung aufgrund des § 7 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2022 die Genehmigung erteilt.
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