Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Riegersburg (politischer Bezirk Südoststeiermark)
LGBLA_ST_20210820_84Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Riegersburg (politischer Bezirk Südoststeiermark)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 114/2020, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Marktgemeinde Riegersburg wird mit Wirkung vom 30. August 2021 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In silbernem Schild eine bis an den oberen Schildrand wachsende und siebenfach gezinnte rote Spitze, belegt mit der goldenen Figur des nimbierten und geflügelten Erzengels Michael in knöchellangem, gegürtetem Gewand mit Flammenschwert in der Rechten und Waage in der Linken, oben beseitet von je einem kleeblattförmig ausgeschlagenen grünen Seeblatt.“
Die der Marktgemeinde Riegersburg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
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