Änderung des Steiermärkischen Tierzuchtgesetzes 2019
LGBLA_ST_20210628_74Änderung des Steiermärkischen Tierzuchtgesetzes 2019Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Steiermärkische Tierzuchtgesetz 2019, LGBl. Nr. 74/2019, wird wie folgt geändert:
a) Der Eintrag zu § 12 lautet „(entfallen)“.
b) Nach dem Eintrag „§ 25 Inkrafttreten“ wird die Zeile „§ 25a Inkrafttreten von Novellen“ eingefügt.
„(3) Zuchtverbände oder Zuchtunternehmen, die auf Grund des § 3 Abs. 4 oder § 24 Abs. 4 ihr in einem anderen Bundesland genehmigtes Zuchtprogramm in der Steiermark durchführen, haben die genehmigten Änderungen unter Vorlage des rechtswirksam geänderten Zuchtprogramms unverzüglich vorzulegen.“
§ 4 Abs. 6 entfällt.
§ 10 Z 1 lautet:
§ 12 entfällt.
Nach § 25 wird folgender § 25a eingefügt:
In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 74/2021 treten das Inhaltsverzeichnis, § 4 Abs. 3 und § 10 Z 1 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 29. Juni 2021, in Kraft; gleichzeitig treten § 4 Abs. 6 und § 12 außer Kraft.“
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