Änderung der Übertragungsverordnung
LGBLA_ST_20201126_105Änderung der ÜbertragungsverordnungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 18 Abs. 2 des Steiermärkischen Landwirtschaftsförderungsgesetzes, LGBl. Nr. 32/2013, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 63/2018, wird verordnet:
Die Übertragungsverordnung, LGBl. Nr. 167/2013, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 54/2015, wird wie folgt geändert:
In § 3 wird die Wortfolge „31. Dezember 2020“ durch die Wortfolge „31. Dezember 2022“ ersetzt.
Der Text des § 4 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“. Dem Abs. 1 wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 105/2020 tritt § 3 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 27. November 2020, in Kraft.“
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