Grenzbereinigungsgesetz Steiermark – Burgenland
LGBLA_ST_20201105_101Grenzbereinigungsgesetz Steiermark – BurgenlandGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Der Verlauf der Landesgrenze zwischen dem Land Steiermark und dem Land Burgenland im Bereich des Lafnitzflusses (steiermärkische Marktgemeinden Neudau und Burgau, politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld, und burgenländische Gemeinde Burgauberg-Neudauberg, politischer Bezirk Güssing) ist in der Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25 000 (Anlage 1) sowie in Detailblättern im Maßstab 1 : 2 000 (Anlagen 2 bis 5) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (Meridian 34 Grad östlich Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 6) ausgewiesen.
Spätere Änderungen des Verlaufes des Lafnitzflusses in der dargestellten Grenzstrecke haben auf die Landesgrenze keinen Einfluss.
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem nach Art. 3 Abs. 3 B-VG erforderlichen übereinstimmenden Gesetz des Landes Burgenland mit 1. Jänner 2021 in Kraft.
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