Ausschreibung der zu wiederholenden Wahlen in den Gemeinderat 2020
LGBLA_ST_20200928_78Ausschreibung der zu wiederholenden Wahlen in den Gemeinderat 2020Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Aufgrund des § 15 Abs. 1 und 2 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 – GemO, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 34/2020 sowie des § 4 Gemeindewahlordnung 2009 – GWO, LGBl. Nr. 59/2009, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 21/2020, wird verordnet:
(1) Die Wahlen in den Gemeinderat der Stadtgemeinde Leibnitz, Gemeinde Sankt Andrä-Höch, Marktgemeinde Wildon, Gemeinde Mortantsch und Marktgemeinde Ilz werden ausgeschrieben. Die dafür erforderlichen Wahlverfahren sind insoweit zu führen, als sie der Veröffentlichung der Gemeindewahlvorschläge nachfolgen (1. Hauptstück, 6. Abschnitt und §§ 50ff GWO). Wahltag ist Sonntag, der 15. November 2020.
(2) Der mit Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. November 2019 über die Ausschreibung der Wahlen in den Gemeinderat 2020 und der Wahlen des Migrantinnen- und Migrantenbeirates, LGBl. Nr. 115/2019, festgesetzte Stichtag (6. Jänner 2020) bleibt unverändert.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 29. September 2020, in Kraft.
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