Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Fehring (politischer Bezirk Südoststeiermark)
LGBLA_ST_20200625_58Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Fehring (politischer Bezirk Südoststeiermark)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_ST_20200625_58/image001.jpg
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 34/2020, wird verlautbart:
Der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Stadtgemeinde Fehring wird mit Wirkung vom 30. Juni 2020 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In Blau aus dem Schildfuß wachsend eine goldene Föhre.“
Die der Stadtgemeinde Fehring ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.