Festlegung einer Fläche als Standort für ein Einkaufszentrum 1 für die Marktgemeinde St. Lorenzen im Mürztal
LGBLA_ST_20200507_49Festlegung einer Fläche als Standort für ein Einkaufszentrum 1 für die Marktgemeinde St. Lorenzen im MürztalGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
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Auf Grund des § 31 Abs. 8 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010, LGBl. Nr. 49/2010, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 6/2020, wird verordnet:
Die in der Anlage 1 gekennzeichnete Fläche, bestehend aus dem Grundstück Nummer 1307/2, KG 60046 Rammersdorf, im Ausmaß von insgesamt 8.591 m² wird für die Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 1 festgelegt.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung ist auf der in § 1 festgelegten Fläche die Erteilung einer baubehördlichen Bewilligung zur Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 1 mit Verkaufsflächen im Gesamtausmaß von höchstens 1.100 m² zulässig. Zusätzlich wird für das festgelegte Einkaufszentrum 1- Gebiet eine Bebauungsdichte mit dem Mindestwert von 0,5 und dem Höchstwert von 1,0 bestimmt.
Die Erlassung eines Bebauungsplanes gemäß § 40 Abs. 4 Z 2 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes hat unter folgenden Vorgaben zu erfolgen:
Maßnahmen zur Hochwasserfreistellung in Abstimmung mit der wasserwirtschaftlichen Planung sind festzulegen.
Die Anzahl der PKW-Abstellplätze ist auf 124 zu begrenzen.
Die Errichtung einer Schallschutzwand im Sinne des Schallgutachtens der Tomberger-BBM GmbH vom 03.03.2016 ist vorzusehen.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 8. Mai 2020, in Kraft.
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